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Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier

Rheinisches Revier
Kleine und mittlere Unternehmen

Für die grüne Transformation der Kohleregion Rheinisches Revier – NRW und EU unterstützen den Wandel mit einem breiten Förderangebot für kleine und mittlere Unternehmen, die vom Kohleausstieg betroffen sind.

Der Ausstieg aus dem Braunkohleabbau und die damit einhergehende grüne Transformation stellen die Unternehmen im Rheinischen Revier in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen. Geschäftsmodelle, Zuliefererstrukturen und die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten werden sich verändern – nicht selten sind dafür erhebliche betriebliche Anpassungsleistungen notwendig. Gleichzeitig bergen Strukturwandel und Digitalisierung für viele Betriebe die Chance, Prozesse klimaschonender und ressourceneffizienter aufzustellen oder neue Wachstumsmärkte zu erschließen.

Land und EU fördern aus dem Just Transition Fund (JTF) drei – frei kombinierbare – Bausteine aus dem breit gefächerten Angebot der „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier", um den Wandel in der Region zu unterstützen: 

  • TransformConsult (Beratung)
  • TransformInvest (Investitionen)
  • TransformExpert (Personal)

Gefördert werden Vorhaben, die die Transformation von Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Diversifizierung von Produkten unter den Aspekten der Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Klimaschutz und Digitalisierung zum Ziel haben, sowie Digitalisierungsvorhaben, wenn das Unternehmen in einem Markt der grünen Transformation tätig ist oder tätig werden möchte.

 

 

TransformConsult –Beratung

Was wird gefördert?

  • Beratungsleistung zum Wandel des Geschäftsmodells zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation

Wie wird gefördert?

  • Die Bemessungsgrundlage beträgt 1.200 Euro pro Beratungstag und ist auf maximal 15 Tagewerke begrenzt. Von diesen Kosten können 60 % übernommen werden. 
  • Besonderheit: KMU können sich ihre Beraterin oder ihren Berater auswählen. Diese müssen über entsprechende Kompetenzen und einschlägige Referenzen verfügen.

 

 

TransformInvest – Investitionen

Was wird gefördert? 

  • Investitionen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen mit Zielrichtung klimaneutrale Wirtschaft
  • Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse (wenn das Unternehmen in einem Markt der grünen Transformation tätig ist/tätig werden möchte)

Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für Anlagen, Maschinen, Patente und Betriebslizenzen.

Wie wird gefördert?

  • Der Förderhöchstsatz beträgt 60 %.
  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte zur nachhaltigen Diversifizierung der Produktion (nach Artikel 17 AGVO)
  • Prozess- und Organisationsinnovation (nach Artikel 29 AGVO)
  • Investitionen in den Umweltschutz (nach Artikel 36 AGVO) soweit diese über gesetzliche Vorgaben hinausgehen

Eine Einzelförderung nach AGVO ist auf maximal 2 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt.

Bei einer Förderung nach De-minimis beträgt der Förderhöchstbetrag 200.000 Euro. Er mindert sich um die De-minimis-Beihilfen, die das Unternehmen in den letzten beiden Steuerjahren und im laufenden Steuerjahr erhalten hat. Dazu zählen auch Förderungen für die Bausteine TransformConsult und TransformExpert.

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Übersicht Fördersätze TransformInvest

TransformExpert – Personal

Was wird gefördert?

  • Einstellung einer Transformationsexpertin oder eines Transformationsexperten für maximal 24 Monate mit der Aufgabe, das Unternehmen auf die Umwandlung des Geschäftsmodells zur Bedienung der Märkte des grünen Wandels vorzubereiten und die Umsetzung zu leiten.
  • Voraussetzung: einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens zwei Jahren

Wie wird gefördert?

Förderfähig sind 60 % der pauschalierten Personalausgaben.

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Beispielrechnung Transformationsexpertin oder -experte mit Master-Abschluss

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Beispielrechnung Transformationsexpertin oder -experte mit Bachelor-Abschluss oder Meister

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Förderbekanntmachung „Zukunftsgutscheine des Landes Nordrhein-Westfalen" (23.08.24)

Häufige Fragen

Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro im Jahr aus dem Rheinischen Revier: StädteRegion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss. Sie müssen zudem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Unternehmen ist direkt vom Kohleausstieg betroffen. Es erhält oder schafft im Rahmen einer Diversifizierung Arbeitsplätze.
  • Das Unternehmen transformiert sein Geschäftsmodell, um auf den Märkten der grünen Transformation Geschäftschancen zu nutzen und somit neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Anträge für die Förderangebote TransformConsult, TransformationsExpert und TransformInvest können fortlaufend eingereicht werden.

Die Antragsstellung läuft über das EFRE.NRW.Online-Portal. Nutzen Sie dabei unbedingt die förderrechtliche Beratung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. 

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Zejnulla Sinani

Förderrechtliche Beratung
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Deutschland

zejnulla.sinani@brd.nrw.de
0211 475-2495

Karsten Moschek

IHK Mittlerer Niederrhein
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
Deutschland

karsten.Moschek@mittlerer-niederrhein.ihk.de
02131 9268-513

Steffen Bellenstedt

IHK Mittlerer Niederrhein
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
Deutschland

steffen.bellenstedt@mittlerer-niederrhein.ihk.de
02131 9268-510

Marion Brück

IHK zu Köln
Unter Sachsenhausen 5–7
50667 Köln
Deutschland

marion.brueck@ihk.koeln.de
02271 83761-850

Humaam Mazyek

IHK Aachen
Theaterstraße 6 - 10
52065 Aachen
Deutschland

zukunftsgutscheine@aachen.ihk.de
0241 4460-281

Sven Dohmen

IHK Aachen
Theaterstraße 6 - 10
52062 Aachen
Deutschland

zukunftsgutscheine@aachen.ihk.de
0241 4460-280

Kira Herchner

Förderrechtliche Beratung
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Deutschland

zukunftsgutscheine@brd.nrw.de
0211 475-3166

Sarah Menzel

Förderrechtliche Beratung
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Deutschland

zukunftsgutscheine@brd.nrw.de
0211 475 - 5232

Weiterführende Links und Downloads

Detailinformationen zu allen Angeboten der Zukunftsgutscheine finden Sie unter rheinisches-revier.de/wie/foerderung/zukunftsgutscheine/

Alle Fördermaßnahmen ansehen

Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!