Informationen für Interessierte an einer Förderung
Wie erhalte ich eine Förderung?
Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund/JTF) können Vorhaben gefördert werden, welche die regionale Entwicklung, die grüne Transformation und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen vorantreiben sowie die Infrastruktur und Zusammenarbeit stärken. Informieren Sie sich, ob Ihr Vorhaben in eines unserer Förderangebote passt, um Fördermittel aus dem EFRE oder JTF beantragen zu können. Die Themenschwerpunkte des EFRE/JTF-Programms in NRW, die aktuellen Fördermaßnahmen sowie die Schritte bis zur Bewilligung – wir haben alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.
Gut beraten
Den Weg von der Idee zur Förderung müssen Sie nicht alleine bewältigen. Verschiedene Stellen sind an der Umsetzung des EFRE/JTF-Programms in Nordrhein-Westfalen beteiligt und stehen beratend zur Seite. In jeder Förderbekanntmachung sind Ansprechpersonen genannt, die Ihnen bei allen Fragen weiterhelfen: Ob frühzeitig bei der Entwicklung einer Projektskizze, bei der Antragstellung, oder bei der Abwicklung eines geförderten Vorhabens Die jeweilige Förderbekanntmachung finden Sie auf der Seite zur entsprechenden Fördermaßnahme.
Häufige Fragen
Für alle Vorhaben gilt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW“ (EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie). Darin sind Regelungen festgelegt, die sich aus den Besonderheiten der Förderung mit EU-Mitteln ergeben:
- Alle Vorhaben müssen klima- und umweltverträglich sein.
- Alle Vorhaben müssen ganz oder teilweise in Nordrhein-Westfalen (EFRE) durchgeführt werden. Eine Förderung aus dem JTF ist nur in dessen Programmgebiet möglich. Dieses umfasst das Rheinische Revier (ohne Kreis Euskirchen) oder die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl im nördlichen Ruhrgebiet, das nördliche Ruhrgebiet und das Rheinischen Revier.
- Alle Vorhaben müssen die Auswahlkriterien erfüllen.
- Bestimmte Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.
- Die Höhe der zuwendungsfähigen Personal- und Gemeinausgaben bemisst sich nach Pauschalen.
- Es gelten spezielle Nebenbestimmungen (ANBest-EU).
- Es ist öffentlich einsehbar, dass und in welcher Höhe Sie eine EU-Förderung bekommen.
- Es findet eine Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrolle durch ein Monitoring statt.
- Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip. Das heißt, dass Sie die Ausgaben vollständig vorfinanzieren müssen.
All das finden Sie in der aktuellen Fassung der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie.
Für die Auswahl der geförderten Vorhaben hat die Verwaltungsbehörde des EFRE/JTF-Programms NRW Kriterien vorgeschlagen, die der Begleitausschuss genehmigt hat. Sie dienen dazu, in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren die Projekte gemäß den definierten Projektzielen zu bewerten und auf diesem Weg Vorhaben mit dem größtmöglichen Nutzen und mit dem größten europäischen Mehrwert auszuwählen. Jedes Projekt muss eindeutig einer der im Programm festgelegten Prioritätsachsen, einem spezifischen Ziel und einer Maßnahmenkategorie zugeordnet werden. Es muss zu den dort definierten zu erwartenden Ergebnissen beitragen.
Die Auswahlkriterien unterteilen sich in drei Kategorien:
- Kategorie 1: 40 % der Bewertung erfolgt anhand von Auswahlkriterien, die in allen spezifischen Zielen gleich sind.
- Kategorie 2: 40 % der Bewertung ergeben sich aus jeweils zwei Kriterien eines spezifischen Ziels.
- Kategorie 3: 20% der Auswahlkriterien können aufruf- beziehungsweise wettbewerbsspezifisch durch die für den jeweiligen Aufruf/Wettbewerb verantwortlichen Ministerien vergeben werden.
Die Bewertung der Kriterien erfolgt in einem Punktesystem. Welche Auswahlkriterien genau unter die verschiedenen Kategorien fallen, können Sie der Anlage 1 zur EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie entnehmen.
Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Fonds für einen gerechten Übergang“ (kurz ANBest-EU) sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids und können durch weitere Nebenbestimmungen ergänzt werden. Die ANBest-EU umfasst insbesondere folgende Aspekte:
- zeitliche Verbindlichkeit des Finanzierungsplans
- Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Produktionstätigkeit bei produktiven Investitionen
- Regelungen für die Vergabe von Aufträgen
- Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter
- Mitteilungs- und Nachweispflichten
- Zeitpunkt und Vorgehen des Mittelabrufs
- Berichterstattung über den Projektfortschritt
- Nachweis der Verwendung von Mitteln
- Hinweis, dass eine Prüfung auch vor Ort und durch die Europäische Kommission, den Europäischen Rechnungshof, den Landesrechnungshof oder die Prüfbehörde erfolgen kann
- Regelungen, wann und wie die Zuwendung zurückerstattet werden muss
- besondere Regelungen bei Baumaßnahmen
- Verpflichtung, auf die Förderung durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen hinzuweisen
Näheres können Sie der Anlage 2 zur EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie entnehmen.
Die so genannte Dachverordnung (EU) 2021/1060 bildet zusammen mit der EFRE- und der JTF-Verordnung die Rechtsgrundlage für das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027. Unsere Förderangebote sind entsprechend gestaltet.
Personalausgaben können nur für Beschäftigte abgerechnet werden, die direkt bei Ihnen angestellt und in Ihrer Verantwortung tätig sind. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Förderbekanntmachung eine Förderung von Personalausgaben zulässt. Die Höhe der abrechenbaren Personalausgaben bemisst sich nach einer Monats- oder Stundenpauschale in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit und dem Beschäftigungsumfang. Falls Beschäftigte in mehreren aus öffentlichen Mitteln finanzierten Vorhaben tätig sind, dürfen über alle Vorhaben maximal 1.720 Stunden/Jahr abgerechnet werden. Bei Mitgliedern der Geschäftsführung sowie nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet Beschäftigten ist zu beachten, dass maximal 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit abgerechnet werden dürfen.
Ausführliche Informationen inklusive konkreter Beispiele finden Sie auf der Seite „Die Förderung umsetzen“.
Generell lässt sich sagen: Ein Vorhaben ist immer dann förderfähig, wenn das Förderziel und der Fördergegenstand passen, Sie antragsberechtigt und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Förderangebote richten sich in der Regel an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, kommunale Unternehmen und Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen. Große Unternehmen sind nur bei bestimmten Förderangeboten antragsberechtigt. Einzelne Fördermaßnahmen richten sich explizit an Existenzgründerinnen und -gründer. Die konkreten Förderziele, Zielgruppen und Zuwendungsvoraussetzungen hängen jedoch von der Fördermaßnahme ab, für die Sie sich interessieren. Informieren Sie sich dazu in der jeweiligen Förderbekanntmachung. Eine Übersicht aller Fördermaßnahmen finden Sie dazu auf der Seite „Förderung finden“.
Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 können innovative Vorhaben und Ansätze mit den folgenden Prioritäten Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Nordrhein-Westfalen (EFRE.NRW) erhalten:
- Innovatives NRW
- Mittelstandsfreundliches NRW
- Nachhaltiges NRW
- Mobiles NRW
- Lebenswertes NRW
- Wettbewerbsfähiges NRW
- Ressourceneffizientes NRW
Aus dem Fonds für einen gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen (JTF.NRW) können Vorhaben und Ansätze mit folgenden Prioritäten gefördert werden:
- Zukunftsfähige Kohleregionen
- Resiliente Kohleregionen
Daraus ergeben sich die inhaltlichen Themenschwerpunkte:
- Innovation und Forschung
- Gründung und Digitalisierung
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Stadt und Region
- Transformation in Kohleregionen
- Strategische Technologien
Welcher Priorität Ihr Vorhaben zugeordnet wird, ist abhängig von der Maßnahme, für die Sie Förderung beantragen. Informieren Sie sich dafür auf der entsprechenden Seite. Informationen zu allen Fördermaßnahmen und -aufrufen finden Sie auf der Seite „Förderung finden“.
Bei allen Fragen von der Erstellung von Projektskizzen über die Beantragung bis zur Umsetzung der Förderung im EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 können Sie sich an Ansprechpersonen wenden, die für die jeweilige Fördermaßnahme zuständig sind.
Die Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite der entsprechenden Fördermaßnahme. Auf der Seite „Förderung finden“ stehen alle Fördermöglichkeiten.
Die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erstreckt sich auf das gesamte Land Nordrhein-Westfalen. Die Förderung aus dem Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fund/JTF) ist auf die Gebiete beschränkt, die besonders vom Kohleausstieg betroffen sind. Das sind im Rheinischen Revier die StädteRegion Aachen, die kreisfreie Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowie im nördlichen Ruhrgebiet die kreisfreie Stadt Bottrop und die kreisangehörigen Städte Dorsten, Gladbeck und Marl. Die Abgrenzung der JTF-Fördergebietskulisse erfolgte auf der Grundlage sogenannter territorialer Pläne, die Teil des von der EU-Kommission genehmigten EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 sind.
Das Rheinische Braunkohlerevier und Teile des nördlichen Ruhrgebiets sind stark vom Abbau fossiler Energieträger geprägt. Sie stehen deswegen vor besonderen Herausforderungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Der EU-Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund/JTF) in Nordrhein-Westfalen soll dabei unterstützen. Um die Mittel bestmöglich zu verteilen und nachhaltige Investitionen zu ermöglichen, wurde jeweils ein territorialer Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) für das nördliche Ruhrgebiet und das Rheinische Revier erarbeitet. Sie identifizieren die am stärksten vom Prozess der Transformation betroffenen Gebiete und beschreiben und bewerten die Entwicklungsbedarfe bis 2030 zur Verwirklichung einer klimaneutralen Union bis 2050.
Nur Investitionen, die den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang entsprechen, können finanzielle Unterstützung aus dem JTF erhalten. Die territorialen Pläne für einen gerechten Übergang sind Teil des von der EU-Kommission genehmigten EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027.
Lesen Sie die territorialen Pläne:
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) – Nördliches Ruhrgebiet
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) – Rheinisches Revier
Die Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 erfolgen entweder in Form von Aufrufen und Wettbewerben (Förderbekanntmachungen) oder über Richtlinienförderung nach dem First-come-first-served-Prinzip. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite „Wege zur Förderung“.