EFRE/JTF durchblicken
Regionale Innovationsstrategie 2021–2027: Den Wandel aktiv gestalten
Nordrhein-Westfalen blickt auf eine lange Geschichte von Erneuerungsprozessen sowie einen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und technologischen Wandel zurück. Und es geht weiter: Bisherige Schlüsselindustrien werden zunehmend durch eine Dienstleistungs- und Technologiewirtschaft ergänzt oder abgelöst. Die Arbeits- und Lebenswelt verändert sich stetig vor dem Hintergrund der Megatrends wie Globalisierung, Digitalisierung, Komplexität und Klimawandel. Hinzu kommen sozioökonomische Herausforderungen, die der Strukturwandel im Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier mit sich bringt. Der anhaltende Trend zur Urbanisierung, verbunden mit starker Inanspruchnahme von Flächen, erfordert neue Lösungen in den Städten und ihrem Umland.
Es ist eine der zentralen Aufgaben der Landespolitik, diesen Wandel und seine Ausgestaltung zu begleiten. Innovationen sind dafür eine wichtige Grundlage. Die Regionale Innovationsstrategie 2021–2027 des Landes Nordrhein-Westfalen schafft einen gemeinsamen Rahmen für die vielfältigen Ziele, Themen und Aktivitäten der Innovationsförderung und der intelligenten Spezialisierung im Land und seinen Regionen.
Regionale Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wie sehen die Stärken und Chancen des Innovationssystems in Nordrhein-Westfalen aus? Welche Innovationsfelder stehen im Zentrum der Regionalen Innovationsstrategie 2021–2027? Und wie erfolgt die Umsetzung der Strategie in die Praxis? Erfahren Sie es hier.
Rechtliche Grundlagen: Auf sicherem Boden
Das Land gewährt Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW auf Basis der folgenden Rechtsgrundlagen sowie der in den Förderbekanntmachungen genannten einschlägigen Förderrichtlinien.
Dachverordnung (EU) 2021/1060
Die Dachverordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten und enthält gemeinsame Bestimmungen bezüglich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Fonds für den gerechten Übergang der Kohlerückzugsregionen (Just Transition Fund/JTF) und weiterer europäischer Fonds.
EFRE-Verordnung (EU) 2021/1058
Die EFRE-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten und enthält Bestimmungen, die ausschließlich für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gelten.
JTF-Verordnung (EU) 2021/1056
Die JTF-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten und enthält Bestimmungen, die ausschließlich für den Just Transition Fund (JTF) gelten.
STEP-Verordnung (EU) 2024/795
Die STEP-Verordnung ist ebenfalls ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Sie ist eine sogenannte Omnibus-Verordnung, mit der andere Verordnungen, wie die Dachverordnung, EFRE-Verordnung oder JTF-Verordnung angepasst wurden. Gleichzeitig enthält sie eine Legaldefinition, was unter „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) zu verstehen ist.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW (EFRE/JTF NRW RRL)
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW ist ein gemeinsamer Runderlass der am EFRE/JTF-Programm NRW beteiligten Ministerien. Sie ist bei allen Zuwendungen anzuwenden, die im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW erfolgen. Sie geht den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt.
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung
Die Landeshaushaltsordnung ist ein Landesgesetz. In ihr ist das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung
Die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ergänzen diese.
Die richtige Grundlage für jede Förderung
Die EFRE-Förderung erstreckt sich auf das gesamte Land Nordrhein-Westfalen. Die Förderung aus dem Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fund/JTF) beschränkt sich auf die Gebiete, die besonders durch den Kohleausstieg betroffen sind. Dies sind das Rheinische Revier (ohne den Kreis Euskirchen) und im nördlichen Ruhrgebiet die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl. Die Abgrenzung der JTF-Fördergebietskulisse erfolgte auf der Grundlage sogenannter territorialer Pläne (TJTP), die Teil des von der EU-Kommission genehmigten EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 sind. Nur Investitionen, die den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang entsprechen, können finanzielle Unterstützung aus dem JTF erhalten.
EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027
Strategie, Förderschwerpunkte, Zielgruppen und die finanzielle Planung sind im Programmdokument festgelegt, dem die EU-Kommission zugestimmt hat. Dort finden sich auch Informationen zu den inhaltlichen Prioritäten und grundlegenden Voraussetzungen der Umsetzung, zu den Indikatoren und Kommunikationszielen.
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) – Nördliches Ruhrgebiet
In diesem Dokument erfahren Sie, wie die Herausforderungen für die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl im nördlichen Ruhrgebiet im Rahmen des Kohleausstiegs aussehen und welche Maßnahmen aus dem JTF vorgesehen sind, um die Konsequenzen abzumildern.
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) – Rheinisches Revier
In diesem Dokument erfahren Sie, wie die Herausforderungen für die JTF-Gebiete des Rheinischen Reviers im Rahmen des Kohleausstiegs aussehen und welche Maßnahmen vorgesehen sind, um einen gerechten Übergang zu unterstützen.
Umweltbericht: Im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit
Wie wirkt sich das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 voraussichtlich auf die Umwelt aus? Das wurde in einer strategischen Umweltprüfung im Vorfeld untersucht und ist im Umweltbericht nachzulesen. Der Bericht beruht auf der Rechtsgrundlage der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 16.04.2014 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Diese Richtlinie ist mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in deutsches Recht überführt worden.
Umweltbericht
Lesen Sie im Umweltbericht mehr zu den Ergebnissen der strategischen Umweltprüfung für das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027.
Bericht zur Prüfung der Einhaltung des „Do no significant harm“-Prinzips und der Anforderungen zu „Climate proofing of infrastructures“
EFRE-Projekte des Förderzeitraums 2021–2027 müssen vor ihrer Bewilligung darlegen, dass von ihnen keine erhebliche Beeinträchtigung von Umweltzielen zu erwarten ist. Der Bericht ist Ergebnis einer Untersuchung zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Fördermaßnahmen auf die beiden Umweltziele Anpassung an den Klimawandel und Kreislaufwirtschaft.
Ergänzung des Umweltberichts und des Berichts zur DNSH-Prüfung
Finden Sie hier ergänzende Informationen zum Umweltbericht und zum Bericht zur Prüfung der Einhaltung des „Do no significant harm“-Prinzips (DNSH) und der Anforderungen zu „Climate proofing of infrastructures“.
Begleitausschuss und Arbeitsausschuss: Alles im Blick
Die Europäische Union stellt hohe Anforderungen an Planung, Durchführung und Kontrolle der Finanzen ihrer Strukturförderung. Deswegen überwacht ein Begleitausschuss die Umsetzung aller Projekte im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027. Das sichert auch die Transparenz aller Verfahren. Der Ausschuss umfasst gesellschaftliche Gruppen des Landes Nordrhein-Westfalen und die öffentliche Verwaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission, der Bundesregierung und des Landes NRW.
Vorsitz des Begleitausschusses
Den Vorsitz im Begleitausschuss hat die Staatssekretärin des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen inne. Für ausstehende Aufgaben zur Abwicklung der Förderperiode 2014–2020 wurden die Abstimmungsrechte des Begleitausschusses für das Operationelle Programm EFRE NRW 2014–2020 auf den Begleitausschuss für das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 übertragen.
Aufgaben des Begleitausschusses
Zu den Aufgaben des Begleitausschusses gehören auch die Prüfung und Billigung von Auswahlkriterien für Projekte, die Bewertung der Fortschritte, der Zielerreichung und Durchführungsergebnisse des Programms sowie die Prüfung und Billigung von Programmänderungen. Die Arbeitsweise, Zusammensetzung und Aufgaben des Begleitausschusses sind in Artikel 38-40 der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegt. Die Aufgaben des Begleitausschusses für die Förderperiode 2014–2020 sind in Artikel 49 und 110 der Verordnung (EU) 1303/2013 geregelt.
Zur Unterstützung des Begleitausschusses und zur Vorbereitung seiner Sitzungen wurde ein Arbeitsausschuss gebildet. Ihm gehören die für die Programmdurchführung zuständigen zwischengeschalteten Stellen, die Fachressorts der beteiligten Ministerien sowie Verwalterinnen und Verwalter anderer EU-Strukturfonds an.
Geschäftsordnung des Begleitausschusses
Die Geschäftsordnung enthält unter anderem Informationen zu Zusammensetzung, Vorsitz, Aufgaben und Arbeitsweise des Begleitausschusses. Darüber hinaus informiert er über die Zusammensetzung des Arbeitsausschusses.
Liste der Mitglieder des Begleitausschusses
Wer alles Teil des Begleitausschusses im EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 ist, verrät die Mitgliederliste.
Sitzungen des Begleitausschusses
Mit den Protokollen und Präsentationen der Sitzungen des Begleitausschusses können Sie sich über die Ergebnisse der Termine informieren.
Evaluation: Weiterentwicklung mit Plan
Wie die Umsetzung des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 funktioniert und ob die erhofften Ergebnisse erreicht werden, wird unter anderem mit verschiedenen Gutachten untersucht. Den Rahmen dafür setzt der Evaluierungsplan für das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027. Mit Hilfe der programmbegleitenden Evaluierungen können Erfolge und Good Practices identifiziert und für die Kommunikation genutzt werden. Darüber hinaus liefern sie Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für mögliche Optimierungspotenziale in der weiteren Umsetzung des Förderprogramms.
Die Berichte zu den Evaluierungen werden sukzessive an dieser Stelle veröffentlicht. Insgesamt sind fünf Evaluierungen zu den Themen Zukunftsfähige Kohleregionen (JTF), Innovations- und Wissenstransfer, Regionaler Ansatz, Klima- und Umweltverträglichkeit sowie Digitalisierung der Programmabwicklung vorgesehen.
Evaluierungsplan
Umfang, Inhalte, Methoden, Zeitplanung und Ressourcen – zu all diesen Aspekten der geplanten Evaluierungen im EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 gibt der Evaluierungsplan Aufschluss.
Evaluierung 1: Zukunftsfähige Kohleregionen (JTF)
In der Status-Quo-Analyse finden Sie die Ergebnisse zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Lage der Kohlerückzugsregionen des Rheinischen Reviers und nördlichen Ruhrgebiets – einmal ausführlich und einmal als Kurzfassung. Der Datenanhang ergänzt die Status-quo-Analyse. Die Kurzfassung ist in deutscher und in englischer Sprache verfügbar.
Förderung für vielfältige Vorhaben
Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 wurde am 28. Juni 2022 durch die Europäische Kommission genehmigt. Mit rund 1,9 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) unterstützt die EU Projekte in NRW. Hinzu kommen eine Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte. Damit können zahlreiche zukunftsweisende Vorhaben in rund 40 verschiedenen Fördermaßnahmen umgesetzt werden.
Übersicht der Aufrufe und Fördermaßnahmen
Die kompakte Übersicht fasst die wichtigsten Eckdaten unter anderem zu den Zielgruppen, dem Fördervolumen sowie zu den Terminen der Aufrufe und Fördermaßnahmen zusammen.