Weg zur Förderung
Die Themengebiete des EFRE/JTF-Programms in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen in eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Zukunft zu führen, braucht viele kreative Ideen in unterschiedlichen Bereichen. Die Fördermaßnahmen lassen sich den Themenschwerpunkten Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien zuordnen. Sie orientieren sich an den Prioritäten für die Förderung von Vorhaben aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund/JTF):
- Innovatives NRW
- Mittelstandsfreundliches NRW
- Nachhaltiges NRW
- Mobiles NRW
- Lebenswertes NRW
- Wettbewerbsfähiges NRW
- Ressourceneffizientes NRW
- Zukunftsfähige Kohleregionen
- Resiliente Kohleregionen
Die Priorität der Fördermaßnahme können Sie der entsprechenden Förderbekanntmachung entnehmen.
Alle Fördermaßnahmen auf einen Blick
Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 umfasst mehr als 30 Fördermaßnahmen. Sie orientieren sich an 14 spezifischen Zielen – von der Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen über die Senkung des Treibhausgas-Ausstoßes in verschiedenen Bereichen bis zur ökologischen Revitalisierung von Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten, um nur einige Beispiele zu nennen. Welche Förderangebote es gibt und welche davon für Sie interessant sein könnten, erfahren Sie in unserer Übersicht.
Schritt für Schritt zur Förderung
Generell gilt: Für die unterschiedlichen Fördermaßnahmen gelten unterschiedliche Kriterien und Voraussetzungen. Bitte nehmen Sie für detaillierte Informationen Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpersonen auf, die Sie bei der für Sie relevanten Fördermaßnahme finden.
Für alle Vorhaben gelten die allgemeinen Regelungen der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie und der Nebenbestimmungen (AnBest-EU). Die Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 erfolgen in Form von Aufrufen und Wettbewerben oder über Richtlinienförderungen. Die Aufrufe und Wettbewerbe unterteilen sich zudem in einstufige und zweistufige Verfahren. Um eine dieser Förderungen zu erhalten, sind grundsätzlich verschiedene Schritte notwendig:
Dieser Schritt ist nur bei einem zweistufigen Aufruf oder Wettbewerb relevant. Vor dem eigentlichen Förderantrag reichen Sie innerhalb einer Einreichungsfrist eine Projektskizze im Online-Skizzentool ein. Ein Begutachtungsausschuss prüft und bewertet diese. Die Bewertung erfolgt anhand von Auswahlkriterien, die in der Förderbekanntmachung der jeweiligen Fördermaßnahme festgelegt sind. Auf dieser Grundlage bringt der Begutachtungsausschuss alle Einreichungen in eine Reihenfolge und spricht eine Empfehlung aus, welche Projekte eine Förderung erhalten sollen. Die Beiträge, die auf dieser Grundlage zur Förderung empfohlen werden, erhalten eine Aufforderung zur Antragstellung über das EFRE-Antragsportal. Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten einreichen.
Bei einem zweistufigen Aufruf oder Wettbewerb reichen Sie nach der Aufforderung zur Antragsstellung Ihren Förderantrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums im EFRE-Antragsportal ein.
Bei einem einstufigen Aufruf oder Wettbewerb reichen Sie Ihren Antrag innerhalb der Einreichungsfrist im EFRE-Antragsportal ein. Anschließend prüft und bewertet ein Begutachtungsausschuss alle Anträge anhand der Auswahlkriterien, die in der Förderbekanntmachung festgelegt sind und von förderrechtlicher, wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Natur sind. Der Begutachtungsausschuss spricht eine Empfehlung aus, welche Vorhaben gefördert werden sollen. Für diese schließt sich das Bewilligungsverfahren direkt an.
Bei Richtlinienförderungen gilt das Prinzip: first come, first served. Anträge können Sie direkt im EFRE-Antragsportal stellen. Dabei muss Ihr Vorhaben den Förderzweck und die Kriterien erfüllen, die in der entsprechenden Förderrichtlinie dargestellt sind und die der EFRE/JTF-Begleitausschuss als Auswahlkriterien aufgestellt hat.
Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge eines Aufrufs oder Wettbewerbs folgt ein Bewilligungsverfahren. Bei Richtlinienförderungen erhält Ihr Projekt eine Förderzusage (Bewilligung), wenn es die entscheidenden Kriterien erfüllt und ausreichend Fördermittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
Am Ende dieses Verfahrens erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit Informationen zu:
- Höhe und Art der Zuwendung
- Zeitraum zur Durchführung Ihres Vorhabens
- Bedingungen und Auflagen
Förderung bewilligt und dann?
Die Förderung für Ihr Vorhaben ist bewilligt? Glückwunsch! Auch weiterhin gilt es, verschiedene Vorgaben und Anforderungen zu beachten – zum Beispiel in Bezug auf die Personalausgaben und die Kommunikation rund um Ihr Projekt. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Die Förderung umsetzen“.
Sich schlau machen
Bevor Sie eine Förderung beantragen, sollten Sie sich mit der Rahmenrichtlinie zum EFRE/JTF-Programm in Nordrhein-Westfalen vertraut machen. Alle dafür notwendigen Dokumente finden Sie hier:
Rahmenrichtlinie (EFRE/JTF RRL)
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW“ ist am 07.11.2023 in Kraft getreten, derzeit gilt die aktualisierte Version, geändert durch einen Runderlass am 01.07.2024.
Auswahlkriterien
Erfahren Sie, welche Kriterien bei der Auswahl von Vorhaben für eine Förderung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms in Nordrhein-Westfalen entscheidend sind.
Nebenbestimmungen (ANBest-EU)
Welche Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 gelten, ist in diesem Dokument erläutert. Die Nebenbestimmungen sind auch Bestandteil der Zuwendungsbescheide, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Pauschalen für Personalausgaben
Welche Pauschalen für Personalausgaben sind im Geltungsbereich der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW festgelegt?