Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Viele kommunale Gebäude wie zum Beispiel Sporthallen, Schwimmbäder, Theater und Kindergärten weisen eine unzureichende Energiebilanz auf. Mit einer Fördermaßnahme möchten das Land NRW und die EU die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude unterstützen.
Öffentliche Gebäude wie Schwimmbäder, Kindertagesstätten, Bibliotheken, kulturelle Einrichtungen und andere kommunale Gebäude weisen oft eine schlechte Energiebilanz aus – insbesondere, wenn sie bereits in die Jahre gekommen sind. Den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude deutlich zu senken und die Energieeffizienz steigern – das ist das Ziel einer Fördermaßnahme für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Dafür stellen die EU und das Land NRW insgesamt 196 Millionen Euro zur Verfügung.
Energiebedarf um die Hälfte reduzieren
Ziel der Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ ist es, durch die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden den Primärenergiebedarf der sanierten Gebäude um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand zu senken. Die nach Abschluss des Sanierungsvorhabens erreichte Energiebilanz des Gebäudes soll dabei über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen.
Gefördert werden investive und nicht-investive Maßnahmen der energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Es sind folgende Gebäude förderfähig:
- Kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäuden für kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte und Kunstausstellungen
- Bibliotheken und Büchereien
- Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude wie zum Beispiel Umkleide-, Wasch- und Duschräume, Toiletten, Schulungs- und Besprechungsräume von Sporthallen und Sportplätzen
- Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind.
- Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind.
- Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
- Pflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.
Förderbekanntmachung Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Häufige Fragen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise) und kommunale Zweckverbände
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß § 107 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts gemäß § 108 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden allein oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören.
- Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung verfolgen und bei denen das zuständige Finanzamt die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen gemäß § 60a Abgabenordnung festgestellt hat.
Anträge können fortlaufend über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden. Gefördert wird in der Reihenfolge der bewilligungsfähigen Anträge. Bewilligungen sind solange möglich, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Bitte nutzen Sie vor Antragstellung das Beratungsangebot der Kommunal-Agentur NRW beziehungsweise der zuständigen Bezirksregierung.
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Lea Borcheld
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Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
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Simon Knur
Inhaltliche Beratung
Kommunal-Agentur NRW
Cecilienallee 59
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Weiterführende Links und Downloads
Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen. In die überarbeitete Richtlinie wurden nun auch Weiterbildungseinrichtungen gem. § 10 und §§ 14 ff Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen auf die Liste der förderfähigen Zuwendungsempfangenden aufgenommen.
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Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!