Nachhaltige städtische Mobilität
Der Verkehrssektor in NRW bietet großes Potenzial, CO2-Emissionen einzusparen. Mit einem Förderaufruf unterstützt das Land Maßnahmen zur Gestaltung eines nachhaltigen und modernen Verkehrssystems in urbanen Räumen.
Der Verkehrssektor spielt eine zentrale Rolle auf dem Weg zu einer klimaneutralen Transformation von Wirtschaft und Alltag. In Nordrhein-Westfalen entfallen rund 15 Prozent aller Treibhausgasemissionen auf Verkehr – davon 90 Prozent auf den Straßenverkehr insgesamt, 65 Prozent davon wiederum allein auf den PKW-Verkehr. Die Förderbekanntmachung „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“ soll dabei unterstützen, ein modernes und zukunftsfähiges Verkehrssystem zu schaffen, das in urbanen Zentren und im Umland zu weniger Emissionen, besserer Luftqualität und mehr Sicherheit im Straßenraum beiträgt. Dafür stehen zum Start rund 52 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln zur Verfügung.
Gefördert werden Maßnahmen, die auf kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen basieren. Die Maßnahmen müssen die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung beinhalten und mindestens zu einem der folgenden Themenbereiche gehören:
- Neugestaltung und Umverteilung der für Mobilität und Logistik genutzten Flächen und Infrastruktur zu Gunsten sicherer, nachhaltiger und vernetzter Mobilitätslösungen
- Nahtlose und optimierte Wege durch digitale Vernetzung, Integration und Steuerung
- Beitrag zur flächendeckenden oder beschleunigten Umsetzung und Nutzung von innovativen nachhaltigen Mobilitätslösungen
- Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur
Förderbekanntmachung „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle"
Häufige Fragen
Der Aufruf richtet sich an:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts (mit Anteilsmehrheit der beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbände)
Im Verbund mit o. g. Zuwendungsempfangenden können auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Kammern teilnehmen.
Anträge können fortlaufend über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden.
Auf Grundlage der Förderbekanntmachung können Anträge jederzeit eingereicht werden, sofern die Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen. Nutzen Sie bitte das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW bzw. der zuständigen Bezirksregierung.
Finden Sie Ihre Ansprechperson
Frau Urmersbach
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Deutschland
Frau Brandt
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Deutschland
Karolin Forke
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1–3
48143 Münster
Deutschland
Isabelle Lorenz
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Deutschland
Matthias Kreutzer
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Deutschland
Daniel Frerk
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Deutschland
Erika Geizenräder
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Deutschland
Petra Hackmann-Jovanović
Inhaltliche Beratung
Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Deutschland
Dr. Marina Burjanadze
Inhaltliche Beratung
Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Deutschland
Dr. Martin Appuhn
Inhaltliche Beratung
Innovationsförderagentur.NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Deutschland
Weiterführende Links und Downloads
Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Alle Fördermaßnahmen ansehen
Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!