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Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Go-to-Market Gutschein

Nordrhein-Westfalen
Kleine und mittlere Unternehmen

Mit dem „Go-to-Market Gutschein” unterstützt Nordrhein-Westfalen Start-ups bei der Prototypenentwicklung – und sorgt so dafür, innovative Lösungen und Produkte marktfähig zu machen.

Mit Innovationsgeist und Mut zum Aufbruch bringen Start-ups die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft voran. Sie sind ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen. Ziel des Förderangebots „Go-to-Market Gutschein“ ist, Start-ups in Nordrhein-Westfalen den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität von Prototypen verbessert wird.

Die Qualität des Prototyps ist ein maßgebender Erfolgsfaktor für den Markteintritt eines Unternehmens. Da junge Gründungsteams typischerweise jedoch nicht über alle benötigten Erfahrungen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits frühzeitig auf externe Kompetenzen zurückgreifen. Hier setzt das Förderangebot mit finanzieller Unterstützung an. Insgesamt stehen für die Maßnahme 31,5 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

 

 

Frühzeitiger Zugang zu Kompetenzen

Die Erfolgschancen eines Prototyps erhöhen sich, wenn Unternehmen bereits in einem frühen Stadium Zugang zu externen Kompetenzen wie beispielsweise Software-Entwicklung haben. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Beratungsdienstleistungen durch Coachinnen und Coaches sowie Mentorinnen und Mentoren gefördert. Die Zusammenarbeit mit diesen Personen ist dabei eine Voraussetzung für die Förderung.

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„Förderbekanntmachung Go-to-Market Gutschein"

Häufige Fragen

Zuwendungsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Mio. Euro, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Unternehmen darf gemäß erstmaliger Eintragung ins Handelsregister oder erstmaliger Anzeige zum Gewerberegister höchstens drei Jahre alt sein.
  • Der Unternehmenssitz muss in Nordrhein-Westfalen liegen und während des gesamten Projekts aufrechterhalten werden.
  • Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
  • Das Unternehmen darf die Tätigkeit eines anderen Unternehmens nicht übernommen haben, es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10 % des Umsatzes aus, den das antragstellende Unternehmen im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt hat.
  • Das Unternehmen darf kein anderes Unternehmen übernommen haben oder aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sein. Es sei denn, der Umsatz des übernommenen Unternehmens macht weniger als 10 % des Umsatzes des antragstellenden Unternehmens im Geschäftsjahr vor der Übernahme aus. Alternativ darf der Umsatz des aus einem Zusammenschluss hervorgegangenen Unternehmens um weniger als 10 % höher sein als der Gesamtumsatz, den die beiden sich zusammenschließenden Unternehmen im Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss erzielt haben.

Die Größenklasse des Unternehmens bestimmt sich gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung.

Anträge können fortlaufend bis zum 31.10.2026 über das EFRE.NRW.Online-Portal bzw. schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.

Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Nutzen Sie bitte im Vorfeld das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW.

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Weiterführende Links und Downloads

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Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!