Blaue Infrastruktur
Den Strukturwandel nach dem Braunkohleausstieg 2030 ökologisch gestalten – das ist das Ziel der Fördermaßnahme „Blaue Infrastruktur (JTF)“. Die Förderung betrifft Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und Abwasserbehandlung.
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Bundesregierung und der Braunkohlekonzern RWE haben vereinbart, den Braunkohleausstieg um acht Jahre auf 2030 vorzuziehen. Damit steht dem Rheinischen Revier – StädteRegionAachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss – ein umfassender Strukturwandel bevor. Von diesem Strukturwandel ist auch die Wasserwirtschaft betroffen. Dazu zählen unter anderem unter dem Begriff „Blaue Infrastruktur“ zusammengefasste Themen wie eine angepasste Abwasserbehandlung und die Gewässerrenaturierung. Ziel der Förderung von Gewässerrenaturierung ist es, die Fließgewässer wie Erft, Rur, Schwalm und Niers und ihre Auen wieder in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Gleichzeitig sollen die Einleitungen durch die Abwasserbehandlungsanlagen an die zukünftigen Abflussmengen in den Gewässern angepasst werden. Die Renaturierung dient als Voraussetzung für weitere Strukturwandelprozesse.
Für Oberflächengewässer und Abwasser
Das Land NRW und die EU stellen dafür aus dem Just Transition Fund (JTF) rund 65 Millionen Euro Fördermittel für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- Maßnahmen an Oberflächengewässern: Gefördert werden Maßnahmen, die der ökologischen Gewässerentwicklung dienen. Dazu zählt unter anderem der Umbau von Fließgewässern nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die Flächenbereitstellung wird ebenso unterstützt.
- Abwassertechnische Maßnahmen: Neben Maßnahmen, die Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen verringern, werden der Bau von Retentionsbodenfilteranlagen, die Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie die weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser gefördert.
„Förderbekanntmachung Blaue Infrastruktur im Rheinischen Revier"
Häufige Fragen
Die Förderung richtet sich je nach Förderbereich unter anderem an:
- Sondergesetzliche Wasserverbände
- Abwasserbeseitigungspflichtige
- Kommunen
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Anträge können fortlaufend über das EFRE-Antragsportal eingereicht werden. Bitte nutzen Sie vor Antragstellung das Beratungsangebot der zuständigen Bezirksregierung.
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Sarah Menzel
Förderrechtliche Fragestellungen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
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Deutschland
Regina Hemmann
Bereich Abwasser
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-8
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Deutschland
Stefan Görgens
Bereich Abwasser
Bezirksregierung Düsseldorf
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Celina Kuhn
Bereich Gewässerrenaturierung
Bezirksregierung Köln
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Detlef Reinders
Bereich Gewässerrenaturierung
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