Grüne Infrastruktur
Ökologisch wertvolle Flächen in Siedlungen zugunsten von Artenvielfalt, Gesundheit und Wohlbefinden stärken – das ist das Ziel der Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“.
Offenlandflächen, Gehölzstrukturen, Gewässer, Auen und Feuchtbereiche schützen empfindliche Ökosysteme und stärken die biologische Vielfalt. Mit dem Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ stellen Nordrhein-Westfalen und die EU rund 50 Millionen Euro Fördermittel bereit, um diese wertvollen Flächen gezielt zu unterstützen und zu entwickeln. Ein Schwerpunkt der Maßnahme sind naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland sowie die Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen im urbanen Raum mit Flächen im ländlichen Raum.
Integration von Freizeit- und Bildungsangeboten
Die investiven naturnahen und naturbasierten Vorhaben können Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gesundheitsfördernd wirken. Auch Informations- und Bildungsangebote können integriert werden.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Vorhaben entsprechend Ziffer 2 der „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL“, mit Ausnahme von Buchstabe l. Darunter fallen beispielsweise:
- Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
- Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen
- Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
- Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
- Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen
Förderbekanntmachung „Grüne Infrastruktur"
Häufige Fragen
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen
- Kommunale Einrichtungen und Unternehmen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Vereine und Stiftungen
Letztmalige Einreichungen sind – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – bis zum 31.12.2025 möglich.
Anträge können fortlaufend über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden. Bitte nutzen Sie vor Antragstellung das Beratungsangebotder zuständigen Bezirksregierung.
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Hülya Kurt
Förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Deutschland
Christin Heckel
Naturschutzfachliche Fragen
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Deutschland
Martin Schulz
Förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Deutschland
Ezgi Kizilocak
Förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Deutschland
Nicole Ritterskamp
Naturschutzfachliche Fragen
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1–3
48143 Münster
Deutschland
Timo Dreschmann
Naturschutzfachliche Fragen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Deutschland
Elisa Breidenbach
Förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Deutschland
Rita Rothenstein
Naturschutzfachliche Fragen
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Deutschland
Daniel Frerk
Förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Deutschland
Dagmar Schlaberg
Naturschutzfachliche Fragen
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Deutschland
Carla Cruse
Förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Deutschland
Philipp Esser
Förderrechtliche Fragestellungen
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Deutschland
Weiterführende Links und Downloads
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Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!