Unterstützende Materialien für die Umsetzung der Förderung
Hilfreiche Dokumente zu Personalausgaben
Pauschalen für Personalausgaben
Wenn Personalausgaben gefördert werden, unterliegen sie festgelegten Pauschalen. Diese werden jedes Jahr neu bestimmt und decken alle Lohnausgaben ab. Dazu gehören vor allem der Bruttolohn inklusive vertraglicher oder tariflicher Zusatzleistungen (zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und die Lohnnebenkosten. Maßgeblich ist immer der Stand der Pauschalen zum Zeitpunkt der Bewilligung des Projektes. Erfahren Sie, welche Pauschalen aktuell gelten.
Tabelle zum Mittelabruf des Jahresausgleichs für teilweise im Vorhaben Beschäftigte
Mit der Excel-Tabelle können Sie den Jahresausgleich für Beschäftigte ermitteln, die nur teilweise in Ihrem Vorhaben tätig sind.
Arbeitshilfen für Ihre Kommunikation
Wer Fördermittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW erhält, ist dazu verpflichtet, mittels Kommunikationsmaßnahmen auf die Unterstützung der Projekte durch die EU aufmerksam zu machen. Hier finden Sie Dokumente, die Sie dabei unterstützen, die Kommunikationsvorschriften einzuhalten.
Kommunikationsleitfaden
Wie erfolgt der korrekte Einsatz des EU-Emblems und des NRW-Landeslogos? Welches Piktogramm kommt bei welchem Themenschwerpunkt zum Einsatz? Und was ist bei der Bildsprache zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im Kommunikationsleitfaden.
Plakatvorlagen
Alle Förderempfangenden sind dazu verpflichtet, mit einem Plakat mindestens in der Größe DIN A3 an einer gut sichtbaren Stelle auf Ihr Vorhaben aufmerksam zu machen. Dafür können Sie verschiedene Vorlagen nutzen.
Tafeln und Schilder
Bei EFRE-Projekten mit Gesamtausgaben über 500.000 Euro und JTF-Projekten mit Gesamtausgaben über 100.000 Euro müssen Sie statt Plakaten gut sichtbare und langlebige Tafeln oder Schilder mindestens in der Größe DIN A3 anbringen. Dafür stellen wir Ihnen Vorlagen bereit.
Hinweise zur Logoverwendung
Um auf die EU-Förderung Ihres Vorhabens aufmerksam zu machen, müssen Sie das EU-Emblem nutzen, das immer mit dem Förderhinweis „Kofinanziert von der Europäischen Union“ erscheinen muss. Zusätzlich müssen Sie das Logo des jeweils für die Kofinanzierung zuständige Ministerum verwenden – oder bei Förderung durch mehrere Ministerien das Logo der Landesregierung. Gibt es eine Kofinanzierung von der Bundesregierung, müssen Sie das Logo des zuständigen Bundesministeriums ebenfalls einsetzen.
Die für Ihre Fördermaßnahme zuständige Zwischengeschaltete Stelle weiß, welche Logokombination Sie nutzen müssen. Die Ansprechpersonen dort können Ihnen die entsprechenden Dateien zusenden.