Kooperationszusammenschlüsse Circular Economy
Ressourcen sparen, Abfall vermeiden und Stoffkreisläufe schließen – das sind die zentralen Vorteile der Kreislaufwirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen, die gemeinsam zirkuläre Geschäftsmodelle entwickeln möchten, unterstützen Nordrhein-Westfalen und die EU mit einem Förderangebot.
Die ganzheitliche Kreislaufwirtschaft („Zirkuläre Wertschöpfung“) spielt eine zentrale Rolle bei der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und der langfristigen Sicherung von Wachstumschancen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Förderangebot „Kooperationszusammenschlüsse Circular Economy“ unterstützten das Land und die EU Unternehmen dabei, zirkuläre Produktions- und Wirtschaftsmodelle zu entwickeln.
Gefördert werden Unterstützungsleistungen für Kooperationszusammenschlüsse von mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang einer Wertschöpfungskette. Die Fördermittel ermöglichen es den kooperierenden KMU, externe Dienstleister für fachliche und organisatorische Beratung auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft zu beauftragen.
Unterstützung für bis zu zwei Jahre
Die Dienstleister arbeiten mit den Unternehmen innerhalb eines befristeten Zeitraums von maximal vierundzwanzig Monaten zusammen. Zuwendungsfähig ist neben der Koordination eines externen Dienstleisters auch die Erstellung von Potenzial- und Machbarkeitsanalysen sowie weitere Unterstützungsleistungen für den Kooperationszusammenschluss. Auftragnehmer können zum Beispiel Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungen, Verbände oder Beratungsunternehmen und andere sein.
Förderbekanntmachung „Kooperationszusammenschlüsse Circular Economy"
Häufige Fragen
Antragsberechtigt ist ein Konsortium als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), das aus mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.
Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Antragstellungen sind fortlaufend möglich. Nutzen Sie im Vorfeld bitte das Beratungsangebot.
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal.
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Andreas Kunsleben
Effizienz-Agentur NRW
Dr.-Hammacher-Str. 49
47119 Duisburg
Deutschland
Stefanie Weigel
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
40208 Düsseldorf
Deutschland
Carola Pfretzschner
Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
40208 Düsseldorf
Deutschland
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