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Kofinanziert von der Europäischen Union
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Nordrhein-Westfalen
Kleine und mittlere Unternehmen

Die passende Förderung kann helfen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen zu langfristigem Erfolg zu führen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Gründerinnen und Gründer mit Zuschüssen für Beratungsleistungen zur Existenzgründung und Unternehmensübernahmen.

Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen treiben Innovationen voran und sichern die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Mit einer erweiterten Förderung von Existenzgründungen unterstützt NRW Gründerinnen und Gründer, die sich zu ihrem Vorhaben professionell beraten lassen möchten. Im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW) stellen die EU und das Land Nordrhein-Westfalen 17,3 Millionen Euro Fördermittel für Zuschüsse zu Beratungsleistungen zur Verfügung. Eine intensive Beratung in der Startphase eines Vorhabens trägt dazu bei, den Erfolg von Gründungen oder Betriebsübernahmen langfristig zu sichern. Das Programm soll daher helfen, Beratungen zur Förderung von Existenzgründungen finanziell zu erleichtern, den Bestand an Gründungen und Übernahmen zu erhöhen sowie die Qualität der Gründungen zu verbessern. Für folgende Beratungsleistungen können Fördermittel beantragt werden: 

  1. Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW (RIS) erfolgen.
  2. Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen sowie vor dem Übergang zum Haupterwerb eines im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmens.

 

 

Mehr Diversität bei Gründungs- und Übernahmevorhaben

Im Fokus der Fördermaßnahme stehen insbesondere Personen, die bei Gründungs- und Übernahmevorhaben bisher unterrepräsentiert sind. Daher werden ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen spezielle Angebote gefördert, die sich an Personen mit Migrationserfahrung in der ersten Generation sowie Personen mit anerkannter Behinderung richten. Voraussetzung zur Teilnahme an diesen Beratungsangeboten ist die Planung eines förderfähigen Gründungs- oder Übernahmevorhaben.

 

 

Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel

Angesichts des fortschreitenden demografischen Wandels sinkt die Zahl der Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In vielen Branchen mangelt es bereits heute an Fachkräften. Daher braucht es Maßnahmen, um die Erwerbsquote von Frauen, Älteren und Personen mit Migrationserfahrung zu steigern. Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) begegnet dieser Aufgabe mit zusätzlicher Förderung für Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von Beschäftigten mit Migrationserfahrung, zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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Förderbekanntmachung „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)" (31.01.2024)

Häufige Fragen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und beabsichtigen, in NRW

  • ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz aufzunehmen
  • ein gewerbliches Einzelunternehmen zu übernehmen oder
  • ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,
  • sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter oder Gesellschafterin mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen oder
  • vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.

Anträge können fortlaufend bis zum 30.06.2027 über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden. 

Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle zu führen ist.

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Weiterführende Links und Downloads

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Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 fördert Projekte aus den Themenfeldern Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen sowie Strategische Technologien. Finden Sie jetzt die passende Fördermaßnahme für Ihr Projekt!